General terms and conditions

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1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von möblierten Apartments zu Wohnzwecken, für alle dem Kunden/Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Einzelfirma:

Boutique Suites Heidelberg – Alte Zigarrenmanufaktur

Römerstr. 80
69115 Heidelberg

Tel: +49 6221 65 93 69
Mail: welcome@alte-zigarrenmanufaktur.com

nachfolgend Vermieter genannt (Beherbergungsvertrag).

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden/Mieters finden nur Anwendung, wenn dieses vorher schriftlich vereinbart wurden.

1.4. Die AGB sind abrufbar. Auf Wunsch übersendet der Vermieter sie dem Kunden/Mieter mit der Reservierungsbestätigung per Post, Fax oder Email. Widerspricht der Kunde diesen nicht unverzüglich, so ist der Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

1.5. Individualvertragliche Regelungen, welche von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gelten vorrangig.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner und Verjährung

2.1. Der Kunde/Mieter bietet dem Vermieter mit seiner konkreten Buchungsanfrage (Reservierung) den Abschluss eines Vertrages (gemäß §§ 535 ff. BGB) verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Mieters durch den Vermieter zustande. Eine Buchung wird erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters bindend.

2.2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde/Mieter. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden/Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

2.3. Alle Ansprüche des Kunden / Mieters, die er aufgrund der mietvertraglichen Nutzung der Mietsache durch gegenständlich auf die Mietsache bezogene Handlungen (Verwendung, Anbringung von Einrichtungen) erwirbt, verjähren in sechs Monaten, beginnend mit der Beendigung des Mitverhältnisses. Alle sonstigen Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren; hiervon ausgenommen sind Schadenersatzsprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und / oder Schadenersatzsprüche aufgrund von grobfahllässig oder vorsätzlich verursachter Schäden durch den Vermieter und/ oder dessen Erfüllungsgehilfen, insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden/Mieter gebuchten Apartments bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen. Verpflegungsleistungen sind nicht enthalten. Dabei behält sich der Vermieter in Ausnahmefällen eine Änderung des Apartmenttyps, bei der dem Kunden keine Mehrkosten entstehen, jedoch ausdrücklich vor.

3.2. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden/Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

3.3. Der jeweilige Leistungspreis ist ein Preis pro Apartment je Übernachtung und ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss für den vereinbarten Mietzeitraum gültigen Mietpreisangebot sowie der Anzahl der Personen. Der im Vertrag festgelegte Preis gilt für die Überlassung des angeführten Apartments für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die vom Gast selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Bei Änderung der Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung kommunaler Abgaben auf die vertraglichen Leistungen nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrags vier Monate überschreitet.

3.4. Die Preise können von dem Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde/Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Personenzahl, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.

3.5. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen für das laufende Jahr in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz iSd § 247 BGB und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz iSd § 247 BGB zu berechnen. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

3.6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.7. Der Kunde/Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen, zurückbehalten oder mindern; dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um eine Forderung aufgrund der §§ 536a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete handelt.

4. Rücktritt/Kündigung des Kunden/Mieters (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters

4.1. Ein Rücktritt des Kunden/Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag unter Abzug des Wertes der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch anderweitige Verwendung der Logisleistungen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, zu zahlen, wenn der Kunde/Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde/Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden/Mieter ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde/Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden/Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vorzeitiger Abreise werden die entstehenden Kosten in Höhe von 100% des Logispreises für den verbleibenden Buchungszeitraum berechnet – höchstens jedoch für 14 Übernachtungen, wenn es nichtgelingt, das Apartment sofort weiter zu vermieten. Hiervon zum Abzug zu bringen ist der Wert der von dem Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dasjenige, was der Vermieter durch anderweitige Verwendungen der Vermietungsleistung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

4.4. Dem Vermieter steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden/Mieter zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Vermieter kann dabei den Wert der ersparten Aufwendungen pauschalieren bei einer Übernachtung mit Frühstück mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension mit 30%, bei Obernachtung mit Vollpension mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Apartments mit 10% des Unterkunftspreises. Dem Kunden/Mieter steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die nach Abzug der vorstehend genannten pauschalierten Aufwendungen geforderte Pauschale ist.

5. Rücktritt/Kündigung des Vermieters

5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden/Mieters innerhalb einer bestimmten Frist (Optionsfrist) schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden/Mieter nach den vertraglich gebuchten Apartments, Räumen und/oder sonstigen Leistungen vorliegen und der Kunde/Mieter auf Rückfrage von dem Vermieter auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten/diesen zu kündigen, wenn z.B.

– höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

– Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,

– der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist,

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt.

5.4. Der Vermieter hat den Kunden/Mieter von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt/Kündigung des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

6.1. Der Kunde/Mieter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.

6.2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden/Mieter ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde/Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für jegliche Nutzung des Apartments innerhalb der Zeit bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden/Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6.4. Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes von mehr als 28 Nächten ist bis zwei Wochen vor Vertragsende eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden/Mieters stellt verbotene Eigenmacht dar. Der Vermieter ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Kunden/Mieters unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einem Abstellraum einzulagern.

6.5. Eine Verlängerung der Apartmentnutzung ist ausschließlich nach Verfügbarkeit eines Apartments möglich und erfordert einen neuen Beherbergungsvertrag. Der Vermieter sichert daher von vornherein keine Verlängerungsmöglichkeit.

7. Meldepflicht

Der Kunde / Mieter verpflichtet sich, seinen Besonderen Meldepflichten nach dem zur Zeit der Vermietung jeweils geltenden Meldegesetz nach zu kommen, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – derzeit bei einer Wohndauer von länger als zwei Monaten (Zweitwohnsitz). Der Kunde/Mieter verpflichtet sich ausdrücklich auch gegenüber dem Vermieter zur Anmeldung. Bei Verletzung dieser Pflicht oder im Falle jedes sonstigen Verhaltens, das eine vorgeschriebene Anmeldung verhindert, ist der Vermieter zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

8. Gewährleistung

8.1. Eventuell auftretende Mängel an der Mietsache sind unverzüglich nach deren Auftreten bei Herr Michael v. Hartrott, Römerstraße 80, 69115 Heidelberg, Telefon +49 6221 659369, E-Mail: welcome@alte-zigarrenmanufaktur.com zur Anzeige zu bringen. Kann der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen oder anderweitig Abhilfe schaffen, kann der Kunde/Mieter eine anteilige Minderung verlangen. Geringfügige Beeinträchtigungen begründen keinen Minderungsanspruch.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden/Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2. Das Servicepersonal ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9. Haftung des Vermieters

9.1. Die Haftung des Vermieters sowie für dessen Erfüllungsgehilfen für leicht fährlässige Pflichtverletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet ist, Ist ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Vermieters sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Vermieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

9.2. Die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises für einen Tag, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von sechshundert Euro ohne Rücksicht auf den Apartmentpreis und höchstens bis zu einem Betrag von dreitausendfünfhundert Euro. Für Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände ist die Haftung begrenzt auf achthundert Euro. Der Vermieter haftet unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die er zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung er entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgelehnt hat.

9.3. Soweit dem Kunden/Mieter ein Kraftfahrzeug-Stellplatz auf dem eigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

9.4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden/Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

9.5. Der Kunde/Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder Besucher in dem Apartmenthaus des Vermieters oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht haben.

9.6. Ansprüche des Kunden/Mieters verjähren in gesetzlicher Frist.

10. Haftung des Kunden/Mieters

10.1. Der Kunde/Mieter hat die ihm übergebene Mietsache ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu benutzen und sorgfältig zu behandeln. Während seines Aufenthaltes im Hause hat er sich so zu verhalten, dass Störungen anderer Kunden/Mieter und Schäden an der Einrichtung vermieden werden.

10.2. Gibt der Kunde/Mieter selbst oder eine in seiner Begleitung befindliche Person Anlass zu Beschwerden durch andere Kunden/Mieter, oder kommt es zu vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache, so kann der betreffende Kunde/Mieter/Verursacher durch den Vermieter entsprechend abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages gemäß § 553 BGB berechtigt.

10.3. Für nach Übergabe der Mietsache an den Kunden/Mieter entstandene Schäden haftet der Kunde/Mieter, sofern sie nicht auf einem Umstand beruhen, den der Vermieter selbst zu vertreten hat. Jeden in den Mieträumen entstehenden Mangel der Mietsache hat der Kunde/Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Kunde/Mieter ersatzpflichtig.

Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, nach Bezug des Apartments das vorhandene Inventar auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und Schadlosigkeit zu untersuchen und auf Verlangen des Vermieters ein entsprechendes Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Stellt er das Fehlen oder einen Mangel bzw. eine Schadhaftigkeit des Inventars fest, ist er verpflichtet, uns unverzüglich hierüber zu unterrichten.

10.4. Der Kunde/Mieter räumt Vertretern des Vermieters auf Vertragsdauer das Recht ein, das Apartment zu betreten, um die Einhaltung des Vertrages sowie den Zustand des Apartments zu überprüfen und ggf. Reparaturarbeiten durchzuführen.

10.5. Der Kunde/Mieter bestätigt bei Anreise die Anzahl der erhaltenen Schlüssel und gegebenenfalls des Handsenders für die Parkmöglichkeit, die bei Abreise wieder zu retournieren sind. Bei Verlust des Apartmentschlüssels ist für die Kosten der Schlossänderung ein Pauschalbetrag in Höhe von 150,00 Euro und für den Handsender ein Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter für den Verlust kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist

10.6. Können Schäden erst nach der Rückgabe der Mietsache festgestellt werden, so wird durch den Vermieter sofort bei Feststellung (i.d.R. bei Herrichten des Apartments für den nächsten Gast) unter Zeugen ein Schadensprotokoll aufgenommen und der Schaden unter Beifügen einer Kopie dieses Protokolls gegenüber dem Gast schriftlich geltend gemacht.

10.7. Veränderungen in den Räumen oder an Möbelstücken, wie Bohren von Löchern, um Gegenstände aufzuhängen und das Einschlagen von Nägeln o.ä. sind dem Nutzer nicht gestattet.

10.8. Der Kunde/Mieter/Nutzer erkennt an, dass er mit dem jeweiligen Vertragspartner/Besteller/Lieferanten für die tatsächlich vom Nutzer/Besteller in Anspruch genommenen oder bestellten Leistungen zur ungeteilten Hand persönlich haftet.

10.9. Der Kunde/Mieter hat in den Mieträumen für gehörige Reinigung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Kunde/Mieter hat die Mieträume von Ungeziefer frei zu halten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und ist ihm dies zuzurechnen, so kann der Vermieter die zur Vertilgung des Ungeziefers notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Kunden/Mieters durchführen lassen. Für Schäden, die im Zusammenhang damit entstehen sind, haftet der Kunde/Mieter. Sofern das Apartment mit nicht verhältnismäßigem Müll oder mit starker Verunreinigung hinterlassen wird, werden zusätzlichen Reinigungskosten mit Nachweis des Zeit- und Leistungsumfangs in Rechnung gestellt.

Für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörigen Anlagen und Einrichtungsgegenständen ist der Kunde/Mieter auch ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörigen Personen, seinen Untermietern, seinen Besuchern, seinen Lieferanten und von ihm beauftragten Handwerkern verursacht worden sind.

Kosten, die durch Verstopfungen an Entwässerungsleitungen bis zum Hauptrohr entstanden sind, hat der Kunde/Mieter zu tragen; dies gilt nicht, wenn die Verstopfungen lediglich durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Weitere gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1. Der Energieausweis/Energiepass für das Gebäude dient nur der Information.

11.2. Die Brandschutzordnung ist zu beachten.

11.3. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Gebäude gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

11.4. Die ausgehändigten Nutzerschlüssel sind Bestandteil einer elektronischen Schließanlage und besitzen nur für die vereinbarte Mietzeit Gültigkeit.

11.5. Bei Störungen und Schäden der Versorgungsleitungen, insbesondere im Sanitärbereich, hat der Kunde/Mieter für eine sofortige Schadensbegrenzung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu sorgen. (z.B. Abschalten bzw. Nicht-Benutzen der defekten Anlage). Der Vermieter ist unverzüglich zu verständigen.

11.6. Die Beseitigung von Hausmüll und anderen Abfällen hat der Kunde/Mieter selbst, entsprechend der üblichen Mülltrennung, durchzuführen. Sperrige Abfälle wie Verpackungsmaterial, Kisten usw. sind zu zerkleinern. Vorhandene Recyclingtonnen (Glas, Papier, Biotonne, Gelbe Tonne etc.) sind ordnungsgemäß zu benutzen und zu befüllen. Gewerbliche Abfälle und Großverpackungen sowie sperriger Müll sind vom Kunden/Mieter selbst zu beseitigen. Die Müllgefäße dürfen hierfür nicht verwendet werden.

11.7. Es handelt sich um ein NICHT-RAUCHER Apartment/Gebäude. Das Apartment/Gebäude ist mit einer zentralen Rauchmeldeanlage ausgestattet. Der Kunde/Mieter verpflichtet sich zum Schadenersatz in Höhe von 500,00 Euro je Fehlalarm gegenüber dem Vermieter, wenn der Fehlalarm durch Missachtung des Rauchverbotes ausgelöst wurde. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter für den Fehlalarm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11.8. Vertragspartner sind berechtigt, das Apartment zur Ausführung des vertraglich vereinbarten Reinigungsservice, zur Kontrolle der Heizkörper und der Lüftung und zum Auswechseln der zur Verfügung gestellten Wäsche ohne Ankündigung zu betreten, wenn der Kunde/Mieter sich nicht im Apartment aufhält.

11.9. Vergisst der Kunde/Mieter seinen Schlüssel und bittet er um Öffnung des Apartments, wird eine Gebühr nach Aufwand bis 90,00 Euro zzgl. USt. erhoben. Ggf. kann auf einen Schlüsseldienst verwiesen werden. Die Kosten für den Schlüsseldienst trägt der Kunde/Mieter.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/Mieter sind unwirksam.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Römerstr. 80, 69115 Heidelberg.

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Römerstr. 80, 69115 Heidelberg, dies gilt im kaufmännischen Verkehr auch für Kunden/Mieter, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.

12.4. Es gilt deutsches Recht.

12.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Beherbergungsvertrages und / oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt Die ganz oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Die Hausgemeinschaftsordnung und die Bedingungen für die Nutzung Internetzugangs (Nutzungsvereinbarung Internet) in der Römerstraße 80, 69115 Heidelberg (Nutzungsvereinbarung) sind ebenfalls Bestandteil der AGB.

 

Stand: Januar 2019