Hausordnung

Hausgemeinschaftsordnung

Der Kunde/Mieter/Nutzer verpflichtet sich, gemäß dieser Hausgemeinschaftsordnung zu verhalten. Ein Zuwiderhandeln kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Der Kunde/Mieter unterwirft sich der nachstehenden Hausgemeinschaftsordnung, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Das gedeihliche Zusammenleben im Hause setzt voraus, dass von allen Hausbewohnern untereinander und auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit weitestgehend Rücksicht geübt und das den Hausbewohnern im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Eigentum des Vermieters sachgemäß behandelt wird.

A. Allgemein Verhaltensregeln:

Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen in Gängen, auf dem Balkon und auf dem Hof usw. ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen keine zusätzlichen Geräte, wie z.B. Tauchsieder, Kochplatten, Heizöfen, Klimaanlagen o.ä. im Apartment aufgestellt werden. Die ausgeschilderten Fluchtwege sind frei zu halten. In den Fluren, Treppenhäusern, etc. ist kein offenes Licht oder brennbares Material gestattet. Von Balkonen und aus Fenstern darf nichts herab geworfen werden. Zum Schutze der Kunden-/Mieter- und Vermieterrechte gegenüber Unbefugten ist die Haustür verschlossen zu halten.

B. Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet diese u. a. zu Folgendem:

Ausreichende Beaufsichtigung der Kinder, Vermeidung störender Geräusche durch Musizieren, durch Rundfunk- und Fernsehempfang mit belästigender Lautstärke und Ausdauer und durch Türenzuschlagen. Als grundsätzliche Ruhezeit gelten folgende Zeiten: Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr; Sonntags- und Feiertagsruhe; Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist grundsätzlich die Ge­räuschentwicklung auf Zimmerlautstärke zu halten. Unterlassung des Ausschüttelns und Ausgießens aus Fenstern, von Balkonen, auf Treppenfluren usw., Beseitigung scharf- und übelriechender, leicht entzündbarer oder sonst irgendwie schädlicher Dinge. Das sichtbare Aufhängen und Auslegen von Wäsche, Betten usw. auf Balkonen, in Fenstern usw. ist unzulässig. Das Grillen auf den Balkonen ist nicht gestattet. Die Türen zu den Treppenhäusern sind verschlossen zu halten.

C. Die Erhaltung des Hauseigentums verpflichtet den Kunden/Mieter, u. a. Folgendes zu beachten:

Das Füttern von Tauben in unmittelbarer Nähe des Grundstückes sowie auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Das Trockenhalten der Fußböden, die Vermeidung von Beschädigungen der Be- und Entwässerungsanlagen, elektrischer Anlagen und sonstigen Hauseinrichtungen, von Verstopfungen der Entwässerungsanlagen. Das Waschen und Trocknen von Wäsche im Apartment ist nicht gestattet, soweit es zu Schäden an der Mietsache führen kann. Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Wasserverbrauch für gewerbliche Zwecke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet (hierzu gehört auch das Waschen von Wäsche für nicht zum Haushalt des Kunden/Mieters gehörende Personen). Etwaiger gewerblicher Wasserverbrauch (Be- und Entwässerung) geht zu Lasten des Kunden/Mieters. Alle wasserführenden Objekte, Heizkörper und deren Rohrleitungen innerhalb der Mieträume sind seitens des Kunden/Mieters vor Frostschäden zu schützen. Ordnungsgemäßes Verschlossenhalten der Türen und Fenster bei Regen, Unwetter, Nacht und Abwesenheit. Vermeiden der Vergeudung von Strom und Wasser. Ordnungsgemäße Behandlung der Fußböden (Parkett nicht nass aufwischen).

Das ausreichende Heizen, Lüften und Zugänglichmachen der Mieträume sowie das Zusperren der Zapfhähne, auch während etwaiger längerer Abwesenheit des Kunden/Mieters. Lüften darf nicht zur Durchkältung der Räume führen. Eine bestimmte Temperatur kann nicht gewährleistet werden, solange eine Beschränkung der Brennstoffversorgung besteht, ebenso nicht bei Störungen durch Naturereignisse, Unterbrechung des Friedenszustandes allgemein oder in eigenen oder fremden Betrieben. Die genaue Beachtung der dem Vermieter abzufordernden Sondervorschriften für die Bedienung von Fahrstühlen, Feuerungsstellen usw. Sorgfältige Aufbewahrung und Behandlung aller Schlüssel und Zubehörteile.

D. Im Interesse der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit bestehen u. a. folgende Verpflichtungen:

Alle behördlichen Vorschriften (besonders die der Polizei und Ordnungsbehörden) sind von den Kunden/Mietern auch dann zu beachten, wenn hierüber nichts ausdrücklich gesagt ist.

E. Aus der schuldhaften Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung dem Vermieter entstehende Schäden hat der Kunde/Mieter zu ersetzen. Der Kunde/Mieter haftet dem Vermieter für jeden Schaden, der daraus entsteht, dass der Kunde/Mieter die Meldepflicht verletzt.

 

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Stand: Januar 2019